Aktuelle Lage - Corona
Anbei stellen wir für Sie die aktuellsten wirtschaftlich relevanten Informationen der Kantone Solothurn und Bern, sowie des Bundes kompakt zusammen.
Kurzarbeit
Der Bundesrat hat die bereits gesenkte Karenzfrist für Kurzarbeit aufgehoben. Damit entfällt die Beteiligung der Arbeitgeber.
Anbei mehr Details zur Kurzarbeitsentschädigung.
Die meisten Verbände haben auf der Webseite weitere Branchenspezifische Informationen aufgeschaltet.
Neu:
-
ab 1. Juni 2020 sind Betriebsinhaber wieder von der Kurzarbeitsentschädigung ausgeschlossen
Aufgrund der aktuellen Notlage müssen die Unternehmen keine Frist zur Voranmeldung von Kurzarbeit mehr abwarten. Die Aufhebung der Voranmeldefrist gilt rückwirkend und ist ab Beginn März 2020 anwendbar
Mit Beginn der Kurzarbeit, kann ab dem ersten Tag (Karenzfrist) die Entschädigung geltend gemacht werden.
Liquiditätshilfen für Unternehmen
Wichtige Elemente:
-
Der Bund bietet Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten. Rasch und unkompliziert bis zu 10% des Umsatzes oder CHF 20 Mio.
-
Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen: Den von der Krise betroffenen Unternehmen kann ein vorübergehender, zinsloser Zahlungsaufschub für die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) gewährt werden.
-
Liquiditätspuffer im Steuerbereich und für Lieferanten des Bundes (insb. MWST, Zölle)
Haben Sie bereits einen verlässlichen Liquiditätsplan für Ihr Unternehmen erstellt? Dies hilft Ihnen für die Beantragung einer allfälligen Überbrückung und bildet die Grundlage für angemessene Entscheidungen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung eines sauberen Liquiditätsplanes.
Selbständigerwerbende
Für Selbstständige, wie Coiffeure, Yogastudios oder Ladenbesitzer, die vorübergehend schliessen mussten, gibt es über die Erwerbsersatzordnung, resp. Ausgleichskasse eine entsprechende Auszahlung.
Hinweise für Selbständigerwerbende:
-
Als Basis für die Entschädigung dient die aktuellste Beitragsverfügung des Jahres 2019 der Ausgleichskasse. Aktuell wird davon ausgegangen, dass diese Basis als Aktontozahlung dient und eine defninitive Abrechnung mit dem effektiven Bruttoerwerbseinkommen 2019 folgt
-
Daher: Liegt bereits der Abschluss 2019 vor, sollte dieser beigelegt werden
-
Erste Auszahlungen werden ab mitte April 2020 erwartet
Steuererklärung
Solothurn
Das Steueramt des Kantons Solothurn hat beschlossen, die Steuererklärungsfrist für natürliche Personen automatisch bis am 31. Juli 2020 zu verlängern.
Link Merkblatt Steueramt Kanton Solothurn
Bern
Der Kanton Bern hat einen Mahn- und Betreibungsstop für Steuerforderungen bis Ende Juni 2020 beschlossen.
Lesen sie hier mehr.
Keine Kunden, wenig Aufträge - wie weiter?
Wir unterstützen Sie rasch und unkompliziert
Garagen, Coiffeur-, Industrie- oder Gastrobetriebe, Handwerker, Dienstleister - alle sind vor grosse Herausforderungen gestellt und müssen Ihren Absatzmarkt zumindest für die nächsten Monate anpassen. Doch es gibt auch Chancen in dieser Situation. Nutzen Sie diese!
Durch unsere Kundenbreite und Markteinsicht haben wir die entsprechenden relevanten Vergleiche.
Gerne helfen wir Ihnen, geben unsere Branchensicht weiter und begleiten Sie bei den notwendigen Schritten in der herausfordernden Zeit.